Schäden durch Baumfrüchte und Äste

Der Fahrer eines Mercedes E 200 war mit seinem Wagen auf einer Gemeindestraße unterwegs. Plötzlich löste sich von einem am Fahrbahnrand stehenden Baum eine Walnuss, fiel auf sein Auto und schlug eine unschöne Delle in die Kühlerhaube des Mercedes E 200. Der Autobesitzer verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz. Sie habe es, so meinte er, versäumt, die Äste des Nussbaums, die bis in die Straße hineinragten, zurückzuschneiden. Der Mercedesfahrer ging bis vor das Oberlandesgericht Stuttgart, jedoch ohne Erfolg (Urteil vom 30. Oktober 2002, Az. 4 U 100/02). Der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180-52 54 555) berichtet von diesem Streit. Gemeinden, so die Richter, seien nicht dazu verpflichtet, Fahrzeuge umfassend vor Schäden durch herabfallende Baumfrüchte zu schützen. Zwar hätten sie grundsätzlich dafür zu sorgen, dass ihre Straßenbäume keine Gefahr darstellten und müssten sie z. B. zwei Mal jährlich auf Erkrankungen und bruchgefährdete Äste untersuchen. Eine Vorsorge gegen alle nur denkbaren Arten von Schäden sei den Gemeinden aber nicht zuzumuten. Vielmehr hätten die Straßenbenutzer gewisse natürliche Gefahren als unvermeidbar und als eigenes Risiko hinzunehmen. Hier, so befand das Gericht, sei nicht ersichtlich, dass von dem Walnussbaum Gefahren drohten, die über das übliche Maß hinausgingen und deshalb besondere Schutzvorkehrungen erforderlich gemacht hätten. Um eine Gefährdung gänzlich auszuschließen, hätte die Gemeinde die Kronen sämtlicher Früchte tragenden Straßenbäume extrem zurückschneiden oder sie mit Netzen umhüllen müssen. Derartige Maßnahmen seien aber weder vom Aufwand noch unter Naturschutzaspekten wünschenswert zumutbar. * Erfolg hatte jedoch ein Autofahrer im Land Brandenburg. Während der Fahrt demolierte ein herabstürzender morscher Ast seine Windschutzscheibe. Er verlangte vom Land Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab ihm Recht (Urteil vom 16. April 2002, Az. 2 U 17/01). Die Baumschau der zuständigen Behörde wäre oberflächlich nur vom Auto aus durchgeführt worden. Die Mitarbeiter müssten bei einer Sichtkontrolle alle Baumkronen einzeln und aus verschiedenen Blickwinkeln in Augenschein...

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