nd-aktuell.de / 03.12.2003 / Ratgeber

Sozialhilfe

Für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber in Berlin wird zum 1. Januar 2004 die Abrechnung der medizinischen Versorgung neu geregelt. Ab kommendem Jahr werden sie von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut und bekommen eine Chipkarte. Die Kasse müssen sich die Betroffenen selbst auswählen. Entsprechende Merkblätter und Formulare werden in den nächsten Tagen per Post zugesandt. Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber, die weder gesetzlich, freiwillig oder privat versichert sind, können dann die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie gesetzlich Versicherte. Die Wahl der Krankenkasse muss schnell erfolgen, da die neue Regelung schon im Januar in Kraft tritt. Den Kostenübernahmeschein vom Sozialamt gibt es dann nicht mehr.