nd-aktuell.de / 31.12.1993 / Brandenburg / Seite 20

Bußgeld droht Pyro-Sündern

Potsdam <ADN). Das Innenministerium hat angekündigt, . das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der genehmigten Zeiten und Gebiete mit Bußgeldern zu ahnden. Es weist es nochmals darauf hin, daß das Abrennen von Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr erlaubt ist. Doch selbst an diesen beiden Tagen dürfe kein ruhestörender Lärm in der Nähe von Kirchen, Kinderund Altenheimen und Krankenhäusern erzeugt werden, teilte das Ministerium am