Zwillinge
(AFP/ND). Bei einer Vaterschaftsklage mit zwei eineiigen Zwillingsbrüdern als möglichen „Erzeugern“ scheitert selbst die moderne Genetik. Wie das Oberlandesgericht Celle mitteilte, ergab ein Blutgruppengutachten lediglich, daß für jeden der beiden Beklagten eine gleich hohe „Vaterschaftswahrscheinlichkeit“ von 99,9 Prozent bestand. Bei weiteren Untersuchungen auch der Erbmasse wurde dann klar, „daß nach dem heutigen Stand der Wissenschaft eine genetische Unterscheidung von eineiigen Zwillingen auf dem Weg der DNA-Analyse noch nicht möglich ist“ Schließlich bestimmte das Gericht aufgrund der Aussagen der Mutter den Vater (Az: 15 U 19/92).
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