Was sich ändert:

Arbeitsmarkt:
Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden künftig auf Sozialhilfeniveau zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt.
ABM, SAM und Weiterbildung werden zurückgefahren.
Die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitslose werden verschärft.
Die Bundesanstalt für Arbeit wird zur Bundesagentur, sie soll mehr auf Vermittlung als auf Verwaltung setzen.
Der Kündigungsschutz wird gelockert und gilt für neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

Gesundheit:
Für alle Leistungen wird eine Zuzahlung von zehn Prozent erhoben.
Beim Arzt ist eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zu zahlen.
Sterbegeld, Entbindungsgeld sowie Sterilisationen aus nichtmedizinischen Gründen werden nicht mehr bezahlt.
Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten bei Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsangeboten Boni oder geringere Beiträge einräumen.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht mehr erstattet. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr.
Brillenund Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden ebenfalls nicht mehr bezahlt. Zuschüsse für Sehhilfen bekommen nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie schwer Sehbeeinträchtigte.
In Deutschland können zugelassene Medikamente künftig auch über Versand- oder Internetapothekenbezogen werden.
Künftig sollen flächendeckend medizinische Gesundheitszentren entstehen. Die Krankenhäuser werden für die ambulante Versorgung geöffnet.
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog gestrichen.

Rente:
Die zum 1. Juli 2004 fällige Rentenanpassung wird ausgesetzt. Für die Rentner bedeutet dies im kommenden Jahr eine Nullrunde und damit weniger Geld.
Neurentner sollen ihre erste Rentenzahlung nicht wie bisher zu Anfang, sondern erst zum Ende des entsprechenden Monats erhalten.
Senioren zahlen ab Januar 2004 den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent. Bisher mussten Rentner den halben Satz aus eigener Tasche zahlen. Für den einzelnen Rentner macht dies zwischen acht und zehn Euro pro Monat aus.
Wer als Rentner noch Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erhält, muss darauf unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge bezahlen (bisher nur die Hälfte).Arbeitsmarkt:
Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden künftig auf Sozialhilfeniveau zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt.
ABM, SAM und Weiterbildung werden zurückgefahren.
Die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitslose werden verschärft.
Die Bundesanstalt für Arbeit wird zur Bundesagentur, sie soll mehr auf Vermittlung als auf Verwaltung setzen.
Der Kündigungsschutz wird gelockert und gilt für neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

Gesundheit:
Für alle Leistungen wird eine Zuzahlung von zehn Prozent erhoben.
Beim Arzt ist eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zu zahlen.
Sterbegeld, Entbindungsgeld sowie Sterilisationen aus nichtmedizinischen Gründen werden nicht mehr bezahlt.
Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten bei Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsangeboten Boni oder geringere Beiträge einräumen.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht mehr erstattet. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr.
Brillenund Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden ebenfalls nicht mehr bezahlt. Zuschüsse für Sehhilfen bekommen nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie schwer Sehbeeinträchtigte.
In Deutschland können zugelassene Medikamente künftig auch über Versand- oder Internetapothekenbezogen werden.
Künftig sollen flächendeckend medizinische Gesundheitszentren entstehen. Die Krankenhäuser werden für die ambulante Versorgung geöffnet.
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog gestrichen.

Rente:
Die zum 1. Juli 2004 fällige Rentenanpassung wird ausgesetzt. Für die Rentner bedeutet dies im kommenden Jahr eine Nullrunde und damit weniger Geld.
Neurentner sollen ihre erste Rentenzahlung nicht wie bisher zu Anfang, sondern erst zum Ende des entsprechenden Monats erhalten.
Senioren zahlen ab Januar 2004 den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent. Bisher mussten Rentner den halben Satz aus eigener Tasche zahlen. Für den einzelnen Rentner macht dies zwischen acht und zehn Euro pro Monat aus.
Wer als Rentner noch Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erhält, muss darauf unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge bezahlen (bisher nur die Hälfte).

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