- Politik
- Nach Aussageverweigerung vor KoKo-Ausschuß des Bundestages schlug das Gericht zu:
Frühere DKP-Funktionäre im Gefängnis
Berlin (ND-W.Hübner). Für Herbert Mies und Kurt Fritsch, bis 1990 Vorsitzender bzw Präsidiumsmitglied der DKP, endete der Faschingsdienstag alles andere als lustig. Kurz vor 22 Uhr verlangten Polizisten Zutritt zu Mies' Wohnung in Mannheim und verhafteten ihn ebenso wie drei Stunden zuvor Kurt Fritsch in seiner Braunschweiger Wohnung. Beiden wurde ein Beschluß des Bonner Amtsgerichts vorgelegt, wonach nunmehr die vom Ko-Ko-Untersuchungsausschuß des Bundestages angedrohte Beugehaft vollstreckt wird.
Mies und Fritsch waren mehrfach vor den Ausschuß geladen worden, um Fragen zu den Finanzbeziehungen zwischen DKP und SED zu beantworten. Sie hatten jedoch die Aussage verweigert, um ihre Partei und sich selbst zu schützen. Danach war ihnen mit Beugehaft gedroht worden.
„Mein Mann wurde am Mittwochvormittag nach Bonn gebracht, obwohl er herzkrank ist“, sagte Gerda Mies gegenüber ND Dort soll über seine weitere Haftfähigkeit befunden werden. Kurt Fritsch wartete in einer
Transportzelle, wo ihn seine Frau nicht besuchen durfte, ebenfalls auf die Abfahrt nach Bonn. Dort können die beiden knapp 65jährigen „zur Erzwingung eines Zeugnisses“ bis zu einem halben Jahr inhaftiert werden.
Zeugen vor Untersuchungsausschüssen dürfen nur die Aussage verweigern, wenn ihnen oder ihren Angehörigen aus den Antworten strafrechtliche Folgen erwachsen können. Da Mies und Fritsch aber überhaupt nicht antworteten, sei Beugehaft beschlossen worden, erklärte der Sekretär des KoKo-Ausschusses, Dr.
Heymer, auf ND-Anfrage. Heymer, so berichteten Besucher einer Zeugenvernehmung im Oktober 1993, habe damals über Herbert Mies gesagt: „Ich hätte den gleich ins Loch geschmissen.“
Proteste gegen die Verhaftung von Mies und Fritsch kamen von DKP, PDS und WN. Die Maßnahme zeige, so PDS-Ehrenvorsitzender Hans Modrow, daß BRD-Politiker in ihren Kontakten zur DDR höchst unterschiedlich behandelt werden. Während man den einen ehrenhafte Motive bescheinige, würden andere im Nachhinein diffamiert oder gar ihrer Freiheit beraubt.
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