Ab 1995 Tiefflüge auch nachts geplant
Neubrandenburg (dpa/ND). Ab 1. Januar 1995 darf die Luftwaffe in den neuen Ländern Tiefflüge auch nachts durchführen, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Die Kampfflugzeuge dürften dann wie bereits in den alten Ländern 30 Minuten nach Sonnenuntergang starten, jedoch nicht vor 17.00 Uhr oder nach 24.00 Uhr.
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