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Kündigungsfristen in Stahlindustrie Ost verlängert

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Berlin (ADN/ND). Für die rund 12 000 Beschäftigten in der Stahlindustrie Ost gelten ab 1. April neue Kündigungsfristen. Bislang galten noch die Htägigen Kündigungsfristen' aus dem Arbeitsgesetzbuch der DDR. Ab 1. April beträgt die Grund-Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Sie wird bis zum Jahr 1996 schrittweise auf bis zu 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit verlängert.

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