„Die Arbeitsgruppe Regierungsknimnalität - Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht - hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen NVA-Soldaten wegen des Verdachts des versuchten Totschlags zum Nachteil von zwei Fluchthelfern mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.“ So beginnt eine Pressemitteilung, die ND gestern auf Anfrage nach dem Fortgang des Ermittlungsverfahrens gegen den mutmaßlichen Mörder des DDR-Grenzers Egon Schultz erhielt. Im Klartext: Nicht der schießwütige Fluchthelfer Christian Zobel, der sich 1964 in Interviews selbst gebrüstet hatte, Unteroffizier Schultz in den frühen Morgenstunden des 5. Oktober auf DDR-Gebiet „umgenietet“ zu haben, war für die ranghöchsten (West)Berliner Staatsanwälte des Totschlags verdächtig, sondern ein Kamerad des Opfers.
Seit ND am 6. Januar 1993 damals wäre Egon Schultz gerade 50 geworden - in einem Report die Frage stellte, „Kommen nun auch westdeutsche .Mauerschützen' vor Gericht?“, hüllte sich die Berliner Justiz dazu beharrlich in Schweigen. Während ND-Leser rund 195 000 DM spendeten, um der Mutter des im Alter von 21 Jahren erschossenen Lehrers zu ermöglichen, einen Prozeß gegen die Verantwortlichen für den Tod ihres Sohnes anzustrengen, verwehrte die Berliner Staatsanwaltschaft dem beauftragten Rechtsanwalt Walter Venedey zunächst Akteneinsicht.
Bezeichnenderweise waren die Unterlagen des 1964 erst
nach massivem öffentlichen Druck“ eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen die geschäftstüchtige Fluchthelfer-Gruppe um den DDR-Flüchtling Fuchs, den späteren Astronauten Furrer und den heutigen Arzt Zobel, ganz wie in der DDR beim MfS, als „VS“ eingestuft worden. Erst in diesem Frühjahr wurde die Geheimhaltung aufgehoben, so daß Anwalt Venedey die Unterlagen mit der Mutter und damals Beteiligten erörtern konnte.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/503587.bleibt-der-tod-von-egon-schultz-ungesuehnt.html