Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Ausgleichsgesetz unterläuft Bodenreform

Vermittlungsausschuß: Alteigentümer können zu Sonderkonditionen Grundstücke kaufen

  • Lesedauer: 2 Min.

Bonn (dpa/ddp/ADN/ND). Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat hat sich endgültig auf das umstrittene Entschädigungsgesetz für den Ausgleich von Enteignungen in Ostdeutschland geeinigt. Damit können auch Alteigentümer, die unter sowjetischer Besatzung 1945 bis 1949 enteignet wurden, zu Vorzugsbedingungen Treuhand-Grundstücke erwerben. Die Erwerbsmöglichkeit wird halbiert, wenn Alteigentümer die Grundstücke nicht selbst bewirtschaften. Sie dürfen Wald hinzukaufen.

Vertreter der Koalition und der Länder äußerten sich über den Kompromiß zufrieden. Der

Verhandlungsführer der Koalition, der CDU-Abgeordnete Blens, erklärte, nun seien Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zur Verabschiedung des Gesetzes gesichert. Auch das SPD-regierte Brandenburg signalisierte Zustimmung.

Der Fraktionschef von LL/ PDS im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Scheringer, sprach dagegen von einer Aushebelung der Bodenreform. Die PDS werde es weiter ablehnen, daß Alteigentümer ehemals yolkeigene Flächen als Entschädigung erhalten. Erneut hätten „CDU/CSU, FDP und SPD in trauter Einheit gegen die Interessen der Ostdeutschen entschieden“

Auch die Verabschiedung der Verfassungsreform durch Bundestag und Bundesrat scheint jetzt gesichert. Der Vermittlungsausschuß einigte sich auf ein Paket von Änderungen. Es enthält die Staatszielbestimmungen ' Umweltschutz, Verbot der Benachteiligung von Behinderten und Förderung der Frauengleichberechtigung sowie die Stärkung der Länderkompetenzen in der Gesetzgebung.

Der Ausschuß empfahl ferner, die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulwesen so zu beschränken, daß Verwaltung und Organisation der Universitäten in Kompetenz der Länder fällen. Aufge-

nommen wurde auch der Minderheitenschutz.

Noch am Mittwoch abend war Übereinstimmung zur Ausbildungsförderung für Studenten und Schüler geschaffen worden. Für sie sollen die BAföG-Leistungen im Herbst um 4 Prozent angehoben werden.

Nach seiner zweitägigen Mammutsitzung will der Ausschuß am kommenden Dienstag die Beratungen über 5 noch anstehende Gesetzesvorlagen fortsetzen. Neben der Reform des Paragraphen 218 und des Verbrechensbekämpfungsgesetzes betrifft das den Auslandsrundfunk, das Rabattgesetz und die Haushaltsordnüng und -grundsätze. A

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal