Ausgleichsgesetz unterläuft Bodenreform
Vermittlungsausschuß: Alteigentümer können zu Sonderkonditionen Grundstücke kaufen
Bonn (dpa/ddp/ADN/ND). Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat hat sich endgültig auf das umstrittene Entschädigungsgesetz für den Ausgleich von Enteignungen in Ostdeutschland geeinigt. Damit können auch Alteigentümer, die unter sowjetischer Besatzung 1945 bis 1949 enteignet wurden, zu Vorzugsbedingungen Treuhand-Grundstücke erwerben. Die Erwerbsmöglichkeit wird halbiert, wenn Alteigentümer die Grundstücke nicht selbst bewirtschaften. Sie dürfen Wald hinzukaufen.
Vertreter der Koalition und der Länder äußerten sich über den Kompromiß zufrieden. Der
Verhandlungsführer der Koalition, der CDU-Abgeordnete Blens, erklärte, nun seien Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zur Verabschiedung des Gesetzes gesichert. Auch das SPD-regierte Brandenburg signalisierte Zustimmung.
Der Fraktionschef von LL/ PDS im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Scheringer, sprach dagegen von einer Aushebelung der Bodenreform. Die PDS werde es weiter ablehnen, daß Alteigentümer ehemals yolkeigene Flächen als Entschädigung erhalten. Erneut hätten „CDU/CSU, FDP und SPD in trauter Einheit gegen die Interessen der Ostdeutschen entschieden“
Auch die Verabschiedung der Verfassungsreform durch Bundestag und Bundesrat scheint jetzt gesichert. Der Vermittlungsausschuß einigte sich auf ein Paket von Änderungen. Es enthält die Staatszielbestimmungen ' Umweltschutz, Verbot der Benachteiligung von Behinderten und Förderung der Frauengleichberechtigung sowie die Stärkung der Länderkompetenzen in der Gesetzgebung.
Der Ausschuß empfahl ferner, die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulwesen so zu beschränken, daß Verwaltung und Organisation der Universitäten in Kompetenz der Länder fällen. Aufge-
nommen wurde auch der Minderheitenschutz.
Noch am Mittwoch abend war Übereinstimmung zur Ausbildungsförderung für Studenten und Schüler geschaffen worden. Für sie sollen die BAföG-Leistungen im Herbst um 4 Prozent angehoben werden.
Nach seiner zweitägigen Mammutsitzung will der Ausschuß am kommenden Dienstag die Beratungen über 5 noch anstehende Gesetzesvorlagen fortsetzen. Neben der Reform des Paragraphen 218 und des Verbrechensbekämpfungsgesetzes betrifft das den Auslandsrundfunk, das Rabattgesetz und die Haushaltsordnüng und -grundsätze. A
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