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Landraub

  • Rosi Blaschk
  • Lesedauer: 2 Min.

Falk von Maltzahn, Karlsruher Bundesrichter. Sproß einer in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bodenreform enteigneten Großgrundbesitzerfamilie, erhält einen Pachtvertrag über 300 Hektar Land nahe Altentreptow. Er ist kein Landwirt und wird ganz sicher auch keiner werden. Von Maltzahn kann sich nun freuen. Das jetzt bestätigte Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz sanktioniert diesen Coup, und es erlaubt ihm auch, weiteres Land auf Kosten des Steuerzahlers dazuzukaufen. Die ostelbischeh Großgrundbesitzer, die sich einst ganze Landstriche zuschanzten, können legal wieder nach volkseigenem Grund und Boden greifen.

Alle Länder geben sich mit dem Gesetz als einem Kompromiß zufrieden. Selbst das SPD-regierte Brandenburg, das noch im Juni forderte: Entschädigung nur mit Geld, nicht mit früherem Landbesitz. Es bleibt dabei, die Bodenreform wird durch die Hintertür ausgehebelt.

Die Entscheidung war fast abzusehen. Das Feld wurde mit der jüngsten Kampagne gegen die Bodenreform und den präsenilen Gedächtnisschwund Michail Gorbatschows weiter bearbeitet. Die Saat derjenigen, die die Bodenreform als Unrecht verunglimpfen, wird aufgehen, trotz augenblicklichen wahltaktischen Geschwätzes. Die Gilde der Alteigentümer klagt längst vorm Verfassungsgericht.

Man will nicht wahrhaben, daß die Bodenreform als demokratische Aktion in Deutschland ihresgleichen sucht. Zigtausende in Dorf und Stadt, Mitglieder aller Parteien haben in Kommissionen an der Verteilung des Bodens mitgewirkt. Eine halbe Million Menschen, unter ihnen mehr als 90 000 Flüchtlinge aus den Ostgebieten, erhielten Land und Vieh, Haus und Hof. Zum erstenmal zog Gerechtigkeit ins Dorf. Und nichts davon soll bleiben.

ROSIBLASCHKE

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