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SPD-Politiker fühlen sich an Deckert-Urteil erinnert

Kritik an Gerichtsbeschluß zu NPD-Demonstration / Begründung enthält viel „Mißverständliches'

  • Lesedauer: 2 Min.

München (ddp/ADN). Ein Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der der rechtsextremen NPD eine Demonstration in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) ermöglichte, ist bei SPD-Politikern auf heftige Kritik gestoßen. Die Urteilsbegründung enthalte so viel „Mißverständliches“, daß man sich an das sogenannte Deckert-Urteil von Mannheim erinnert fühle, erklärten der SPD-

Landtagsabgeordnete Heinz Kaiser und der örtliche Kreisverbandsvorsitzende Heinz Mehrlich am Donnerstag in München.

Das Landratsamt Main-Spessart hatte die für den 22. Juli vorgesehene Kundgebung und den Informationsstand der NPD gegen den geplanten Bau einer Moschee in der unterfränkischen Kleinstadt wegen der zu befürchtenden Ge-

fährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten. Während in erster Instanz das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg das Verbot bestätigte, stellte der VGH in zweiter Instanz die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NPD gegen das Verbot wieder her. Die Veranstaltung fand dann auch mit nur geringer Beteiligung und ohne Zwischenfälle statt.

Der SPD-Abgeordnete Kaiser wies darauf hin, daß den VGH-Richtern bei ihrer Entscheidung auch ein Flugblatt aus NPD-Kreisen vorlag, in dem es unter anderem heißt: „Dieser Tag der Abrechnung wird kommen“ Wer sich „an Volk und Reich“ versündigt habe, werde „entsprechend der völkerrechtlich geltenden Reichsgesetze gerichtet werden“ Daß dennoch eine Gefährdung der öffentlichen Si-

cherheit und Ordnung durch die NPD-Veranstaltung verneint wurde, sei nicht nachvollziehbar.

Wenn die VGH-Richter in der Begründung von „provokativ auftretender Religionsausübung in besonders erkennbaren Moscheen“ spreche, dann machten sie sich in bedenklicher Weise die Argumentation der Rechtsextremen zu eigen.

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