Berlin (ND). Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung vom 24. Juni aufgehoben, teilte der PDS-Vorstand mit. Das Gericht hatte auf Antrag des Hamburger Verlegers Gremliza beschlossen, der PDS das Wort „konkret“ in ihrer Wahlkampflosung „Opposition konkret“ zu verbieten. Damit würden Namens- und Titelrechte von Gremlizas gleichnamiger Zeitschrift verletzt. Wie die die PDS vertretenden Rechtsanwälte mitteilten, seien die Worte „Opposition konkret“ wieder frei.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/504811.niederlage-fuer-gremliza.html