nd-aktuell.de / 02.09.1994 / Reise / Seite 13

Mantel weg – wer zahlt?

Sicherheit gehört auf Reisen zu den am meisten geschätzten Dingen. Im Ernstfall allerdings erweist sich erst, wie kompliziert die juristische Seite ist. Wer kommt für den Schaden auf, wenn der Mantel ?vom Garderobenhaken verschwunden ist? Das Schild „Keine Haftung“ hat man zwar gelesen, aber es ist nicht ins Bewußtsein eingedrungen. Dabei macht es nur die Rechtslage deutlich. Im Normalfall gibt es keine Chance auf Schadenersatz. Selbst der teure Pelz, der aus Gründen der Vorsicht auf einem Stuhl im Restaurant deponiert wurde, vom Kellner aber an die - unbewachte - Garderobe gehängt wurde, ist nicht vom Gastgeber zu ersetzen. Der Gast trage das Risiko, sagen die Gerichte, der Wirt sei nicht für die Garderobe seiner Gäste verantwortlich.

Anders sieht es im Hotel aus, wenn der Gast sich in die Obhut der Herberge begeben hat. Hier, so urteilen Richter, ist das Hotel regreßpflichtig für die „eingebrachten“ Sachen, wenn sie gestohlen, beschädigt oder zerstört wurden. Die Verantwortlichkeit des Hoteliers ist

allerdings nicht gegeben, wenn ein Gast nur zum Speisen kommt und sein Gepäckstück abstellt, ohne in diesem Hause zu wohnen. Der Koffer, der am Flughafen vom Hotelpersonal entgegengenommen und

transportiert wird, und das Gepäckstück, das der Portier in seine Obhut nimmt, sind vom Hotel zu ersetzen, wenn sie abhanden kommen. Auch im Schwimmbad, im Tagungsraum oder der Freizeitanlage haftet das Hotel für die Sachen seiner Gäste. Voraussetzung, man logiert dort.

Wer glaubt, die Hotelgarage biete für das eigene Auto ausreichend Sicherheit, könnte sich bös irren. Trotz Parkschein und nicht geringer Garagenkosten kann ein „Bruch“ oder Diebstahl zu unerwarteten eigenen Kosten führen. Dann nämlich, wenn auf dem Parkschein das Kleingedruckte belegt, daß „Verwahrung und Bewachung des Personenwagens nicht eingeschlossen sind“. Das Hotel ist dann von Haftungsansprüchen frei, auch wenn die Klauseln nur auf dem Parkschein stehen.

JANINE SCHAFERS, trt