nd-aktuell.de / 25.04.1995 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Neue Entschädigungssätze

Nach einem Unfall stehen die Geschädigten vielfach vor der Frage, brauche ich einen Mietwagen, oder kann ich darauf verzichten. Entschließt man sich zur letzteren Variante, kann für das beschädigte Auto, Zweirad oder Wohnmobil der entsprechende Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Jetzt wurden erstmals seit 1991 die Entschädigungssätze angepaßt.

Deutlich angehoben wurde die Entschädigung insbesondere in den niedrigen Klassen, während in den höheren Klassen die Aufschläge weniger deutlich ausfielen. In den bei Eurotax-Schwacke (Wilhelm-Röntgen-Str. 7, 63477 M.aintal, Tel. 06181/405160) erhältlichen Tabellen sind die Entschädigungssätze für alle Modelle enthalten.