nd-aktuell.de / 25.04.1995 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Kontrolle nach der Autowäsche

Nach jedem Besuch einer automatischen Waschanlage sollte der Autofahrer kontrollieren, ob am Auto Beschädigungen aufgetreten sind. Nur dann ist es laut dem Deutschen Touring Automobil Club (DTC) möglich, den Betreiber der Waschstraße für diese Schäden haftbar zu machen. Selbst wenn mit Hinweisschildern eine Haftung des Unternehmens weitgehend ausgeschlossen werden soll, geben heute in Streitfällen erfahrungsgemäß die Gerichte meistens den geschädigten Autofahrern

recht, weil der Kunde beim heutigen Stand der Technik erwarten kann, daß er sein Fahrzeug unbeschädigt zurückerhält.