Vermieter geht vor Verfassungsgericht
München (ddpADN/ND). Verfassungsbeschwerde gegen das Mietenüberleitungsgesetz für die neuen Bundesländer hat der Münchener Rechtsanwalt Volker Thieler im Auftrag eines Weimarer Mietshausbesitzers eingelegt. Das Gesetz verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Grundrecht auf Eigentum. Die festgelegte Berechnung des zulässigen Mietzinses sei „einem Bürger nicht zuzumuten“.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.