nd-aktuell.de / 08.06.1995 / Brandenburg / Seite 17

400 Lehrer müssen „umziehen

GEW-Kritik: Unsicherheiten und Organisationsprobleme

Rund 400 Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ostteil Berlins müssen im kommenden Schuljahr im Westteil der Stadt unterrichten. Am gestrigen Mittwoch waren die Leiter der Außenstellen des Landesschulamtes einzeln ins selbige zur Besprechung der Umsetzungsmaßnahmen einbestellt worden. Für den Sprecher der Senatsschulverwaltung, Andreas Moegelin, ein normaler Akt. Das Verfahren sei mit dem Hauptpersonalrat abgestimmt. Wo Überhang vorhanden sei, müsse der abgebaut werden. Für die jeweiligen Schulen heiße das, wo Lehrer abgezogen werden, sind Klassenstärken zu verändern, notfalls Klassen zusammenzulegen.

Demgegenüber spricht der GEW-Landesverband Berlin von einem größer werdenden

Durcheinander Drei Wochen vor Schuljahresende könne an kaum einer Schule mit der Planung des neuen Schuljahres begonnen werden. Bis zum letzten Schultag werde es kaum noch möglich sein, den Stundenplan für das nächste Schuljahr zu bauen und den Schülern mitzuteilen, bei wem sie nach den großen Ferien Unterricht haben.

Im Gegenzug zur Ost-West-Schiene sollen im Westteil mit einem Fristvertrag beschäftigte Lehrer im Ostteil der Stadt weiter lehren. Auch diese etwa 700 Berliner Lehrer wüßten trotz Zusage einer Weiterbeschäftigung noch immer nicht, wo und wie sie nach den Sommerferien eingesetzt werden sollen, teilten Betroffene aus drei Westbezirken der GEW mit. Unsicher machten zudem

Pläne, rund 500 Neueinstellungen vorzunehmen.

Der GEW ist das gesamte Versetzungskarussell suspekt. Laut Landesverbandsvorsitzenden Erhard Laube würden pädagogische Gesichtspunkte wie die Kontinuität des Unterrichts aus politischen Gründen verdrängt.

Politisch motivierte Umsetzungen, so die GEW, seien jedoch rechtswidrig. Viele Betroffene würden sich wahrscheinlich rechtlich wehren, so daß die Umsetzungen nicht realisiert, das Durcheinander noch zunehme. Verwaltungssprecher Moegelin sieht diese Möglichkeit gelassen. Jede Verwaltungsentscheidung könne man von einem Verwaltungsgericht prüfen lassen.

PETER KOLLEWb