Bummelant
Eine Studentin fühlte sich von ihrem Studium überfordert. Im fünften Semester resignierte sie total. Als ihre Eltern daraufhin die Unterhaltszahlungen einstellten, versuchte die
Studentin, diese gerichtlich durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken stellte sich auf die Seite der Eltern (5 UF 69/94). Zwar seien diese verpflichtet, dte Kosten für eine Berufsausbildung zu übernehmen. Das Kind müsse aber die Ausbildung mit der gebotenen Zielstrebigkeit betreiben, um sie in angemessener Zeit beenden zu können.
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