Subventionenerst haben, dann kaufen

Da hatte das Ehepaar alles gut durchdacht und kalkuliert. Sie wollten von der öffentlichen Förderungen des Landes von selbstgenutztem Wohnungseigentum bei Freizug einer Wohnung Gebrauch machen. Eine neue, eigene Wohnung sollte erworben werden.

Dazu kündigten sie zuerst ihre Mietwohnung zum Jahresende, um diese dem engen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Den Kaufpreis für die neue Wohnung wollten die Müllers aus Ersparnissen, Bankkrediten und eben auch aus Fördermitteln in Höhe von etwa 40 000 M aufbringen. Die Fördermittel hatte man ihnen in Aussicht gestellt. Ohne den förmlichen Bewilligungsbescheid der Investitionsbank des Landes abzuwarten, gingen die Eheleute zum Notar und beurkundeten dort den Kauf der neuen Eigentum...


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