nd-aktuell.de / 11.10.1995 / Kultur / Seite 11

Geht das Geldan Fremde

Der unverheiratete Vater hat in seiner Lebensversicherung seine Freundin als Bezugsberechtigte eingesetzt. Sie ist kürzlich verunglückt. Nun taucht die Frage auf, wem jetzt das Geld aus der Lebensversicherung zusteht. Den Kindern der Freundin?

Das könnte dann passieren, wenn der Vater seine Freundin im Lebensversicherungsvertrag unwiderruflich als Bezugsberechtigte genannt hat. Wurde die Berechtigung zum Bezug der Lebensversicherung unwiderruflich erteilt, läßt sich das nur rückgängig machen, wenn der Berechtigte seine Zustimmung gibt. Da die Freundin verstorben ist, geht das Bezugsrecht automatisch auf ihre Kinder über. Ist im Vertrag keine Bezugsberechtigung festgelegt, fällt die Summe in den Nachlaß.