Lottogewinn
Kurz vor dem Scheitern seiner Ehe gewann ein Polizeibeamter eine Million im Lotto. Seine Frau verlangte zusätzlich zum Trennungsunterhalt einen Anteil an den Zinsen der Lottomillion. Der Mann zahlte aber nur den Unterhalt, zu dem er aufgrund seiner Einkünfte als Polizeibeamter verpflichtet war. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist dies zulässig (6 UF 59/94). Entscheidend seien die Erwerbsund Vermögensverhältnisse während der gesamten Ehe.
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