nd-aktuell.de / 11.10.1995 / Kultur / Seite 12

Wissenschaft hat Vorrang

medizinischen Instituts (Az. X ZR 99/92). Das Patentgesetz habe den Zweck,

die Technik zu fördern und durch Zulassung von Versuchen deren Weiterentwicklung zu ermöglichen. Bei den Untersuchungen des Instituts würden Wirkstoffe getestet, die beim Menschen Krankheiten heilen oder lindern könnten. Es widerspräche den Grundprinzipien der Wissenschaft, diese Tests zu verbieten.