Wer zahlt die Heimkosten?

das 12jährige Kind: 507 DM; die Miete 800 DM; dann 10 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens: 400 DM; weitere 10 Prozent des bereinigten Nettoerwerbseinkommens: 400 DM.

Der zugebilligte Eigenbedarf der Tochter als Freibetrag beträgt demnach 4 811 DM, und in diesem Fall braucht die Tochter für ihre Mutter keinen Unterhalt zu zahlen, da ihr Einkommen unter dem Eigenbedarf liegt.

Läge das bereinigte Nettoeinkommen über dem errechneten Eigenbedarf, so müßte sie von der Differenz ein Drittel als Unterhaltszuschuß für die Pflegekosten im Heim best...


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