Ankündigung

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zwei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten alles Notwendige schriftlich mitzuteilen. Das Ankündigungsschreiben muß folgende Angaben enthalten: die Arbeiten, die der Vermieter im einzelnen durchführen lassen will, deren Umfang, den Beginn und die Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung. Der Vermieter muß sehr detaillierte Angaben machen. Soll z.B. eine ofenbeheizte Wohnung mit einer Zentralheizung ausgestattet werden, muß er genau angeben, wo in den einzelnen Räumen die Heizkörper aufgestellt werden sollen.

Ausnahme: Bei Bagatellmaßnahmen entfällt die Pflicht, den Mieter rechtzeitig umfassend zu informieren. Dazu gehören all die Arbeiten, die mit allenfalls unerheblichen Einwirkungen auf die Wohnung verbunden sind und zu einer allenfalls unerheblichen Mieterhöhung führen.

Duldung

Daß Wohnungen modernisiert werden, liegt im Interesse der Allgemeinheit, und deshalb hat der Gesetzgeber den G...


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