nd-aktuell.de / 11.10.1995 / Politik / Seite 13

Wer zahlt für den Abgastest an Gasheizern?

In der uns zugestellten Betriebskostenabrechnung erschien auch ein Posten für die Überprüfung der Außenwand-Gasheizer in unserer Wohnung. Diese gehören jedoch dem Vermieter. Muß dieser nicht selbst für diese Kosten aufkommen?

A. Gallarach, Neubrandenburg

Die Abgasüberprüfungspflicht ist im Bundesimmissionsschutzgesetz, seinen Ausführungsbestimmungen und in landesrechtlichen Vorschriften geregelt. So bestimmt die Kehr- und Überprüfungsordnung für das Land Brandenburg von April 1993 im § 2 Abs. 5, daß auch Gasfeuerstätten jährlich einmal vom Schornsteinfeger überprüft werden müssen. Diese Prüfung erstreckt sich auf die Feststellung der Abgaswerte und die Dichtheit der „Gasfeuerstätte“, wozu auch die Außenwandheizer gehören.

Die Kosten dafür sind umlagefähige Betriebskosten, weil sie dem Vermieter „laufend“ durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes entstehen (Zweite Berechnungsverordnung § 27). Auch im Hinblick auf ähnliche Überprüfungen von Gas-Thermen gilt das; siehe hierzu Ratgeber 193, Seite 5.

Sollten Sie die Höhe der Kosten anzweifeln, dann können Sie sich beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erkundigen und auch die Rechnung beim Vermieter einsehen.

Dr. iur. HEINZ KUSCHEL