nd-aktuell.de / 11.10.1995 / Politik / Seite 14

Schwarzbauten ohne Vorteil

Für den Bau von Wohnungen und Gebäudeerweiterungen ohne Genehmigung gibt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine Steuervorteile. Das oberste deutsche Finanzgericht teilte mit, Steuervorteile nach Paragraph 10e des Einkommensteuergesetzes könnten für Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen nicht gewährt werden, wenn diese entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung erteilt worden seien (Aktenzeichen X R 245/93).

Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheims 1988 einen 30 Quadratmeter großen Dachboden als Wohnung ausbauten. Für diesen Ausbau hatten sie keine Bauge-

nehmigung. Dennoch versuchten sie, die Kosten des Ausbaus von der Steuer abzusetzen.