nd-aktuell.de / 11.10.1995 / Politik / Seite 14

1. Feuerversicherung

Schäden durch Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist, z.B. durch Kurzschluß oder Brandstiftung. Oder

wenn das Feuer den Herd verlassen hat. Bei Blitzschlag auch Schäden, die ohne Feuer entstehen. Nicht versichert sind Überspannungsschäden durch Blitz. Sie können aber gegen Zuschlag mitversichert werden.

2. Leitungswasser-Versicherung

Schäden durch Lecks, Rohrbrüche, undichte und verstopfte Rohre, inklusive Heizungsrohre. Platzen oder Abspringen von Schläuchen (etwa Waschoder Geschirrspülmaschinen). Auch durch menschliches Fehlverhalten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Nicht versichert: Wasserableitu ngsrohre außerhalb des Hauses. Ebensowenig die Erneuerung von verrosteten Rohren, Beseitigen einer Rohrverstopfung.