nd-aktuell.de / 11.10.1995 / Politik / Seite 14

Nicht jeden Pflichtverstoß ahnden

- Nicht jeder Pflichtverstoß des Arbeitnehmers sollte durch eine Abmahnung geahndet werden. Allerdings dürfte der Arbeitgeber gehalten sein, bei leichten Pflichtverstößen zu prüfen, ob die Ermahnung als Belehrung über die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und als Hinweis, dieses Verhalten werde als pflichtwidrig angesehen, nicht das geeignetere adäquate

Mittel sei, auf die Pflichtverletzung zu reagieren.