Verordnung über gefährliche Tiere
(ADN). Die private Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten soll in Berlin künftig unter ein ausnahmefähiges Verbot gestellt werden. Das sieht eine am Dienstag im Senat behandelte neue Verordnung vor, die damit über bisherige Regelungen hinausgeht. Zu den betroffenen Tieren gehören Affen, Windhunde, Bären, Hyänen, Wildkatzen, Krokodile, Schlangen, giftige Echsen und Spinnen, Skorpione und Hundertfüßer.
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