nd-aktuell.de / 18.10.1995 / Kultur

Was Ist eine „Wendewohnung“?

Nach dem Mietenüberleitungsgesetz kann bei Wendewohnungen fünf Prozent mehr Miete verlangt werden, wenn deren Ausstattungsstandard „erheblich“ höher ist, als im DDR-üblichen Wohnungsbau. Was ist eigentlich eine Wendewohnung?

Das sind Wohnungen, deren Bau im komplexen Wohnungsbau der DDR geplant worden ist, die aber erst nach dem 30. Juni 1990 fertig wurden.

Gibt es Bestimmungen, aus denen ersichtlich ist, worin eigentlich der „erheblich“ höhere Aüsstattungsstandard der Wendewohnungen besteht?

Nein. Aber in einer Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes heißt es hierzu, daß zur „Ausstattung“ alle eingebauten oder eingerichteten Teile einer Wohnung oder eines Hauses gehören. Dazu zählen z.B. Bad, Dusche oder Sammelheizung sowie auch Kücheneinrichtungen, besondere Fußböden, der Fahrstuhl oder der Müllschlucker.

Um beurteilen zu können, ob die Wendewohnung erheblich besser ausgestattet ist, kann ein Vergleich mit den normalen Plattenwohnungen

weiterhelfen. In ihnen sind bzw. waren die meisten Heizkörper nicht einzeln ?regulierbar; Bad und Küche sind nicht oder nur teilweise verfliest; die Wanne im Bad ist freistehend; PVC-Beläge in Küche und Bad; für Wanne und Handwaschbecken nur ein schwenkbarer Wasserhahn und sehr einfache Armaturen; ebenfalls einfache Haus- und Wohnungseingangstüren u. ä.

Die nach der Wende fertiggestellten Neubauwohnungen haben z.B. voll geflieste Wände und Fußböden im Bad; eingeflieste Wanne; getrennte und bessere Armaturen für Wanne und Handwaschbecken; Textilbelag auf Fußböden; eingeschäumte und wärmedämmende Fenster; einbruchshemmende und bessere Türen für Wohnungen und Hauseingang, um einiges zu nennen.

Der Vermieter muß bei. seiner Mieterhöhung begründen (nicht nur behaupten), daß der Ausstattungsstandard seiner Wendewohnungen „erheblich“ besser ist, als der in den normalen Plattenwohnungen. Lediglich ein oder zwei Merkmale reichen nach Meinung des Deutschen Mieterbundes dafür nicht aus. rdt.