nd-aktuell.de / 02.11.1995 / Politik / Seite 4

Grundlagen

Beim Mehrheitswahlrecht entscheidet einzig die Zahl der Direktmandate über den Anteil der Sitze im Parlament. Hingegen ist beim geltenden Verhältniswahlrecht der Prozentanteil einer Partei letztlich entscheidend für die Zahl ihrer Mandate. Wäre die Wahl 1994 nach dem Mehrheitswahlrecht gewertet worden, hätte die Union heute mehr als 200 Sitze, die SPD etwas über 100 und die PDS vier Sitze. Bündnis 90/Grüne und 'FDP wären nicht im Parlament vertreten, weil keiner ihrer Bewerber einen Wahlkreis direkt eroberte.