BGH revidiert Richter-Urteil
Karlsruhe (dpa/ND). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Teilfreispruch eines ehemaligen DDR-Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung in mehreren Fällen aufgehoben. Nach Auffassung des 3. BGH-Strafsenats hat das Landgericht Dresden den seinerzeit für politische Strafsachen zuständigen Richter zu Unrecht in vier Fällen freigesprochen. Der Angeklagte habe in diesen Verfahren gegen das Verbot „überharter, die Gerechtigkeit und die Menschenrechte in unerträglicher und offensichtlicher Weise verletzender Bestrafung“ verstoßen.
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