- Politik
- Befangen heitsantrag:
Bräutigam muß Krenz-Prozeß abgeben
Berlin (dpa/ND). Drei Jahre nach seinem Scheitern im Verfahren gegen Erich Honecker ist der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht, Hansgeorg Bräutigam, auch aus dem Prozeß gegen den ehemaligen DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ausgeschieden. Die 35. Große Strafkammer erklärte den 58jährigen Richter am Freitag auf Antrag der Anwälte des ehemaligen Ostberliner SED-Bezirkschefs Schabowski für befangen.
Das Verfahren gegen Krenz und fünf weitere SED-Politbüromitglieder wegen der Tötung von DDR-Flüchtlingen wird dennoch am Montag fortgesetzt. Laut Justizangaben rückt der bisherige Beisitzer Josef Hoch (35) zum Vorsitzenden auf. Ein Befangenheitsantrag der Krenz-Anwälte, der sich gegen alle drei Berufsrichter der Großen Strafkammer richtete, wurde abgelehnt.
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