Gericht: Blockade kann Nötigung sein
München (ddpADN/ND). Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 kann eine Sitzblockade nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts den Tatbestand einer strafbaren Nötigung erfüllen. Dies sei dann der Fall, wenn Personen „in mehreren Reihen eingehakt auf der Straße sitzen und die gesamte Geh- und Fahrbahn für einen Demonstrationszug versperren“, heißt flSfdn.pinpm am Fjeitag bekanntgewordenen Urteil.
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