Keine Kundgebung zu Kurdistan-Frage
Kölner Polizei und Gerichte verbieten Demonstration für eine politische Lösung
Von ULLA JELPKE
Am heutigen Sonnabend wollten über 100 deutsche Parteien, Organisationen und Einzelpersonen gegen die vor zwei Jahren vom Bundesinnenminister erlassenen Verbote kurdischer Vereine protestieren. Die Unterstützung der „Kurdischen Arbeiterpartei“ (PKK) wurden unter Strafe gestellt. Seither werden Demonstrationen und politische Veranstaltungen von Kurdinnen regelmäßigverboten. Dies geschieht mit dem Hinweis, hierbei würden Symbole der PKK gezeigt. Und das stellt nach Ansicht der Staatsschutzorgane einen Verstoß gegen das Vereinsverbot dar. Faktisch wurden im Zuge des Vollzugs der sogenannten „PKK-Verbote“ die Meinungsund Versammlungsfreiheit für die hier lebende kurdische Bevölkerung außer Kraft gesetzt.
Vereine wie die „Informationsstelle Kurdistan“, der Menschenrechtsverein „medico international“, die Bundeskoordination entwicklungspolitischer Gruppen (BUKO) und der Bundesvo...
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