nd-aktuell.de / 22.09.2004 / Ratgeber
Bis zu 4500 Euro für den Umzug - ohne Rückzahlungspflicht
Weniger Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, weniger Geld für Weiterbildung - die Arbeitsagenturen (früher: Arbeitsämter) streichen ihre Ausgaben zusammen. Da ist es überraschend, dass Arbeitslose jetzt leichter als früher Extra-Geldspritzen wie für einen Umzug erhalten, wenn der Wille zum neuen Job vorhanden ist. Der Clou: Das Umzugsgeld gibt es jetzt gar ohne Bedürftigkeitsprüfung und Rückzahlungspflicht. Solche Sonderleistungen der Arbeitslosenversicherung sind den meisten Arbeitslosen allerdings unbekannt; sie verzichten damit auf bares Geld.
Pendlerzeit länger als zweieinhalb Stunden
Ein Umzug wird von der Arbeitsagentur bezahlt, wenn der Arbeitslose einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden hat. Voraussetzung: Die Pendelzeit von der alten Wohnung zum neuen Job muss länger dauern als zweieinhalb Stunden pro Tag. Allerdings übernimmt die Arbeitsagentur höchstens 4500 Euro der Umzugskosten. Diese Hilfe erhielten noch vor anderthalb Jahren nur finanziell bedürftige Arbeitslose, die das Geld anschließend auch noch zurückzahlen mussten. Jetzt gibt es den Zuschuss ohne Bedürftigkeitsprüfung und Rückzahlungspflicht. Die Umzugshilfe können auch Jugendliche erhalten, die bei der Agentur als Bewerber um eine Lehrstelle gemeldet sind. Um Arbeitslosen die Aufnahme einer Arbeit zu erleichtern, gibt es noch weitere kleinere Hilfen von der Arbeitsagentur: Den Lebensunterhalt bis zur ersten Gehaltszahlung kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 1000 Euro sichern. Dieses muss in zehn Raten zurückgezahlt werden. Zum ersten Antritt einer entfernten Arbeitsstelle darf die Arbeitsagentur die Reisekosten von bis zu 300 Euro übernehmen; bei Pendlern ist die Übernahme der Fahrtkosten in den ersten sechs Monaten möglich. Ist eine weitere Wohnung erforderlich, so kann es einen Zuschuss für den Mehraufwand der doppelten Haushaltsführung von bis zu 260 Euro pro Monat als Trennungskostenbeihilfe geben. Wer für seinen neuen Job besondere Arbeitskleidung benötigt, kann bis zu 260 Euro von der Agentur erhalten.
Nur Kann-Leistung, keine Pflicht-Leistung
Für alle diese Sonderhilfen gilt: Der Antrag zur Kostenübernahme bei der Arbeitsagentur muss vor Entstehung dieser Kosten gestellt werden. Also: Vor dem Umzug muss der Antrag formuliert werden, sonst geht man leer aus. Alle Kosten müssen zudem nachgewiesen werden. Und noch eine Hürde: Auf die Leistungen hat man keinen Rechtsanspruch - sie können von der Agentur nur im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel bewilligt werden. Und da sieht es bekanntlich mau aus.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/60045.bis-zu-euro-fuer-den-umzug-ohne-rueckzahlungspflicht.html