nd-aktuell.de / 22.09.2004 / Ratgeber

Bundesgerichtshof: Grundstückskäufe nach Modrow-Gesetz rechtswirksam

Der Verkauf von volkseigenen Grundstücken zu günstigen DDR-Baulandpreisen nach dem so genannten Modrow-Gesetz in den Jahren 1996 und 1997 ist rechtswirksam. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe vom Freitag vergangener Woche sind die Grundstücksverkäufe nach dem im März 1990 beschlossenen Gesetz nicht sittenwidrig. Für ehemalige DDR-Bürger, die nach dem Gesetz Mitte der 90er Jahre Grundstücke erworben hatten, werden demnach keine Nachzahlungen mehr fällig. In dem Musterprozess ging es um einen Rechtsstreit der Stadt Dresden mit einer Familie. Diese hatte ihr Grundstück 1996 für 4250 Mark (2173 Euro) kaufen können, obwohl der Verkehrswert bei 125000 Mark (63900 Euro) lag. Im Jahr 2001 erklärte die Stadt Dresden diesen und 145 weitere Kaufverträge für sittenwidrig. Sie forderte die Familie per Klage auf, ihre Eigentümerübertragung im Grundbuch zu Gunsten der Stadt zu überlassen oder das Grundstück nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum halben Verkehrswert nochmals zu bezahlen. Der BGH wies nun in letzter Instanz die Klage der Stadt Dresden ab und folgte damit der Sichtweise des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Dresden, die ebenfalls zu Gunsten der Familie entschieden hatten. In der Urteilsbegründung hieß es, der Grundstücksverkauf 1996 zu den günstigen DDR-Preisen sei nicht sittenwidrig. Er beseitige vielmehr eine Ungleichbehandlung zwischen der Bearbeitung der Kaufanträge. Viele ehemalige DDR-Bürger hätten ihre Kaufanträge vor der Wiedervereinigung eingereicht. Die Anträge seien nach »nicht nachvollziehbaren Kriterien« abgearbeitet worden und hätten sich über Jahre erstreckt, argumentierten die Richter. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden den Verkauf zu den niedrigeren Preisen »stets gebilligt«, obwohl die Kommunen auch den halben Verkehrswert hätten verlangen können. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) begrüßte das Urteil. Sprecher Holger Becker betonte auf Anfrage, es sei für »Modrow-Käufer« in Ostdeutschland sehr wichtig, dass Sicherheit geschaffen wurde und sie rechtmäßig Eigentümer der Grundstücke seien. Wegen ihrer sozialen Lage seien viele nicht zu Nachzahlungen fähig. Urteil des Bundesgerichtshofes, Az. BGH V ZR 339/03