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Die Nürnberger Prinzipien heute

  • Lesedauer: 2 Min.

Mit der Resolution der UNO von 1946 setzte eine intensive Tätigkeit ein, internationale Verbrechenstatbestände zu kodifizieren. Hervorzuheben sind hier vor allem die Völkermordkonvention (Genozid) von 1948, die vier Genfer Konventionen zum Schutz der Kriegsopfer von 1949, die Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen von 1968, die Antiapartheidkonvention von 1973 sowie die Genfer Zusatzprotokolle von 1977

Schon 1950 hatte die Völkerrechtskommission der UNO den Entwurf eines Kodexes über Verbrechen gegen den Frieden, über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgelegt, der auf den Nürnberger Prinzipien basierte. Das ehrenwerte Anliegen, vor allem auch die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes, fiel jedoch dem Kalten Krieg zum Opfer. Erst mit der Verabschiedung einer Aggressionsdefinition 1974 kam es zu einem neuen Ansatz in diese Richtung. In den 80er Jahren legte die Völkerrechtskommission der UNO erneut einen »Kodex über Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit« vor, der insgesamt 17 Straftatbestände enthält. Die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes steht jedoch nach wie vor aus. Gerade die dem Völkermord ähnlichen Verbrechen der letzten Jahre, vor allem in einigen afrikanischen Staaten und im ehemaligen Jugoslawien, haben gebieterisch die Notwendigkeit eines solchen Gerichts unterstrichen. Leider ist das auf der Basis von UNO-Beschlüssen tätige internationale Strafgericht in Den Haag nur eine »provisorische« Institution. Trotz Fehlens eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes sind aber die Nürnberger Prinzipien heute allgemein anerkanntes und weithin kodifiziertes Völkerrecht.

Unser Autor ist Rechtshistoriker und lebt in Günthersdorf.

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