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»Die Untaten waren so böse...«

  • Lesedauer: 2 Min.

Eröffnet wurde der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß am 20. November 1945 durch Lordrichter Lawrence. Nachdem sich alle Angeklagten für »nicht schuldig im Sinne der Anklage« erklärt hatten, legte der amerikanische Chefankläger Jackson das Ziel des Verfahrens dar: »Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben.« Er forderte zugleich ein gerechtes Verfahren auf der Grundlage un-

widerlegbarer Beweise: »Denn wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, wir auch morgen von der Geschichte gemessen werden.«

Der Gerichtshof führte 403 öffentliche und zahlreiche interne Sitzungen durch, prüfte 2630 Dokumente der Anklage sowie 2600 der Verteidigung und wertete ca. 300 000 eidesstattliche Erklärungen aus. 33 Zeugen der Anklage und 61 der Verteidigung wurden angehört. Die 19 anwesenden Angeklagten konnten sich ausführlich zu den Vorwürfen äußern. Die gesamte Beweislage war so erdrükkend, daß die Hauptankläger drastische Bestrafung forderten und gleichzeitig beantragten, die wichtigsten Organisationen der Nazis für verbrecherisch zu erklären. Letzteres traf das Korps der poli-

die HLKO hierfür noch keine hinreichende Regeln enthalte. Der wahre Grund dürfte allerdings darin gelegen haben, daß auch zahlreiche Luftangriffe der Alliierten gegen Kriegsende (Stichwort Dresden) ebenfalls schwerlich mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar waren. Man wollte sich offenbar nicht unnötigen Einwänden der Verteidigung (»tu quoque« - Du auch) aussetzen. Ursache und Wirkung sollten hierbei letztlich nicht verwechselt werden.

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