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Sozialverwaltung vorauseilend gehorsam

Ankündigung zur Kürzung der Lohnfortzahlung für Beschäftigte in »Hilfe zur Arbeit« Von Peter Kollewe

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Gesundheits- und Sozialverwaltung hat per Schreiben vom 19 September die Sozialämter der Bezirke darüber informiert, daß für alle nach § 19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Beschäftigten (Programm »Hilfe zur Arbeit«) im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung auf 80% des Arbeitsentgelts gekürzt werden kann. Betroffen wären, so die Sprecherin der Verwaltung, Gabriele Lukas, derzeit etwa 2100 Personen, übers Jahr rund 3500. Die vom Bundestag verabschiedeten Neu-

regelungen verschiedener Sozialgesetze lägen zwar weder der Sozial- noch der Innenverwaltung vor, heißt es in dem Schreiben weiter, es werde aber »vorsorglich auf die Auswirkungen für den Personenkreis« hingewiesen.

Für Bündnis 90/Grüne halten Sibyll Klotz und Bernd Köppl dieses Vorgehen für einen Skandal. Eine zwingende Notwendigkeit für die Absenkung der Lohnfortzahlung für diesen Personenkreis stehe nicht fest. Vielmehr solle offenbar der Durchbruch in Berlin auf dem zweiten Arbeitsmarkt durchgesetzt werden. Die Senatsverwaltung unter Senatorin Beate Hübner »übernimmt damit die gleiche

Rolle wie der Großkonzern Daimler-Benz im Metallbereich«.

Gabriele Lukas wies gegenüber ND jegliche »ultimative Aufforderung zur Kürzung« zurück. Der Brief sei einzig und allein als Information darüber gedacht, was eintreten könne. Begriffe wie »skandalös« seien ihr in diesem Zusammenhang völlig unverständlich. Hellersdorfs Bürgermeister Uwe Klett (PDS), für Soziales im Bezirk zuständig, bezweifelte die Kompatibilität des Hübnerschen Vorhabens mit dem BSHG und wartet weitere Klärungen ab. Eine Prüfung der Rechtslage merkte auch die Senatsarbeitsverwaltung an. Deren Sprecherin, Beate Moser, hält zudem eine Abstimmung mit anderen Bundesländern für notwendig. Man zahle unverändert.

Das Problem werde derzeit von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg zentral geprüft, sagte Berlins ÖTV-Sprecher Ernst-Otto Kock. Schließlich gehe es um ein bundesweit einheitliches Verfahren. Wenn jedoch Frau Hübner ausgerechnet an diesem Problem Aktivität entwickeln wolle, könne er nur sagen: Ach hätte sie doch geschwiegen .

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