Alle Sperrklauseln aufheben

Denn nach der sächsischen Gemeindeordnuhg müssen mehr als die Hälfte aller Wahlberechtigten der Abwahl zustimmen, das heißt selbst bei einer Wahlbeteiligung von 70 Prozent würden zwei Drittel der Stimmen nicht ausreichen. Zur Wahl genügten Klan im zweiten Wahlgang 18 Prozent aller Wahlberechtigten, für seine Abwahl benötigen die Kritiker also fast die dreifache Zahl von Bürgern. Um diesem »Mißverhältnis« abzuhelfen, fordert Kornelia Müller die Staatsregierung auf, sofort eine Änderung der Gemeindeordnung einzuleiten.

So sollen, wie Grünen-Landesgeschäftsführer Hubertus Grass erläuterte, alle Sperrklauseln bei Bürgerbegehren wegfallen. Bisher ...


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