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Mr. Lee und sein Problem

  • Lesedauer: 2 Min.

Im Grundgesetz der SVZ, Kapitel III, werden die bürgerlichen Grundrechte und -freiheiten garantiert. Das schließt ein das Recht und die Freiheit der Demonstration, des Streiks und der Übersiedlung in andere Staaten. Das Problem von Mister Lee besteht in Wirklichkeit wohl darin, daß diese Rechte und Freiheiten umstürzlerische Aktivitäten gegen die Volksrepublik und ihre Verfassung ausschließen. Die Chinesen verfügen nämlich aus Vergangenheit und Gegenwart über hinreichend Erfahrungen mit Infiltrationsmethoden der kapitalistischen Welt. Peking läßt deshalb von vornherein nicht zu, daß das künftige Hongkong als Basis für antisozialistische Aktivitäten genutzt und daß von hier aus die Transformation des Festlandes zum Kapitalismus betrieben wird. Das ist - nebenbei gesagt - international nichts Unnormales. Oder würde z. B. die BRD erlauben, daß sich in einer Region ihres Territoriums vom Ausland unterstützte und geförderte politische Kräfte festsetzen, deren Ziel es ist, die Bonner Regierung zu stürzen und das kapitalistische Gesellschaftssystem der BRD zu verändern? Mitnichten.

Das provisorische Parlament der SVZ Hongkong wird die »Bill of Rights« der Kronkolonie sicherlich vor allem unter diesem Gesichtspunkt prüfen und verändern, nicht zuletzt, um politischen Konflikten in dieser Region vorzubeugen und die Rolle Hongkongs als eines weltweit bedeutenden Finanz- und Wirtschaftszentrums bewahren zu können. Und Bonn wäre gut beraten, nicht allen Reisenden aus Hongkong Gehör zu schenken. Es könnte sonst wieder in diplomatische Turbulenzen geraten.

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