Das Häusle schneller bauen

Mecklenburg-Vorpommern will Genehmigungsrecht vereinfachen

  • Jürgen Seidel, Schwerin
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Nach einem von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in dieser Woche beschlossenen Gesetzesvorhaben sollen Bauwillige künftig einfacher an die Baugenehmigung kommen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet eine Baugenehmigung nicht unbedingt, dass der Bürger sofort den ersten Stein setzen kann. Denn erst sind weitere Genehmigungen von anderen Behörden einzuholen. Damit soll nach dem Willen der Landesregierung in Schwerin in spätestens einem Jahr Schluss sein. Für den Landesminister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Helmut Holter (PDS) gilt: Baugenehmigungen gibt es künftig aus einer Hand. Äußerer Anlass für die jetzt durch das Kabinett beschlossene Vorlage zur Neugestaltung der Landesbauordnung und davon mitbetroffener Gesetze war die Umsetzung der vor zwei Jahren von der Bauministerkonferenz beschlossenen Musterbauordnung. In Schwerin nutzte man die Gelegenheit gleich zu einem Schritt in Richtung Bürgerfreundlichkeit. Holter: »Wir wollen weniger Regeln, wo das möglich ist. Notwendige Regeln wollen wir vereinfachen.« Nach der Verbandsanhörung bis Mitte Februar 2005 soll das Gesetzespaket im Sommer dem Landtag vorgelegt werden und gleichsam als Weihnachtsgeschenk für die Bauwilligen in Mecklenburg und Vorpommern in Kraft treten - allerdings zu Weihnachten 2005. Zu den geplanten Verbesserungen gehört zum Beispiel, dass der notwendige Abstand von Gebäuden zur Grundstücksgrenze statt wie bisher in Höhe der gebauten Wand künftig nur noch das 0,4-fache der Wandhöhe beträgt - mindestens jedoch drei Meter. Die gesetzliche Pflicht zum Schaffen von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge soll wegfallen. Stattdessen könnten die Gemeinden Zahl und Größe der Parkplätze per Satzung selbst regeln. Eine Reihe überlebter Detailregelungen zu Wohnungen, aber auch zu Ställen und Behelfsbauten entfallen. Außerdem soll das bauaufsichtliche Verfahrensrecht neu gestaltet werden. So sollen Garagen und Carports mit einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern künftig - außer im Außenbereich - keiner Genehmigung mehr bedürfen. Geplant ist auch, das Bauen in Gebieten mit Bebauungsplan zu vereinfachen. Außer für ausgesprochene Hochhäuser soll es für alle Wohngebäude und dazugehörige Nebengebäude künftig ohne Baugenehmigung möglich sein. Für Gewerbebauten bleibt es allerdings bei einem Baugenehmigungsverfahren. Außerdem sollen die Baugenehmigungsverfahren innerhalb der Ortschaften vereinfacht werden. Bei Wohngebäuden werde sich die bauaufsichtliche Prüfung auf die städtebauliche Zulässigkeit beschränken. Statt der bisherigen »bauordnungsrechtlich festgelegten Ausnahmen und Befreiungen« sei künftig das flexibler anwendbare Instrument der Abweichung vorgesehen. Das verlangt mehr sachbezogene Argumentation der Bauherren u...

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