Bürgerinitiativen im gesetzlosen Raum
Der Gesetzentwurf der Landesregierung reagiert nach Ansicht der PDS nicht auf Veränderungen im Land und läßt Bürgerinitiativen weiter im gesetzlosen Raum. Diese erhalten nur eine Chance, etwas mit zu entscheiden, wenn sie eine Wählergemeinschaft gründen oder sich in den Ortsteilbeiräten engagieren. Da diese den Parteienproporz widerspiegeln müssen, sich in den Bürgerinitiativen aber vor allem Parteilose engagieren, schlägt die PDS vor, auf die Parteienzugehörigkeit zu verzichten und den Bürgerinitiativen Anhörungs- und Antragsrecht in den Ausschüssen zu gewähren.
Mit Genugtuung registriert die Opposition die Reform in Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit von Gemeinden. Diese muß nicht mehr nachweisen, daß sie Aufgaben wirtschaftlicher, sondern »ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen kann«.
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