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Grundrechte?

  • Marcel Braumann
  • Lesedauer: 1 Min.

Wer den hemdsärmeligen Umgang des Sächsischen Oberverwaltungsgerich ts mit Grundrechten kennt, kann sich nur noch wundern. Da wurde, nur ein Beispiel, einem demokratisch gewählten Bürgermeister wegen seiner Loyalität zu den Sicherheitsorganen der DDR die Ausübung des Amtes verwehrt. Dasselbe Gericht kümmert sich nun fürsorglich um vermeintliche Rechte der NPD, die sich in ihrem Aufruf zum 1. Mai wie ein Nachfolger der NSDAP aufführt.

Die maßgeblich von Nazi-Juristen mitaufgebaute bundesdeutsche Justiz entlarvt mit dem Urteil pro Nazi-Aufmarsch in Leipzig die offizielle Rede von der wehrhaften Demokratie als irreführendes Geschwätz. Daß es die Richter für zumutbar halten, den faschistischen Auftrieb von 3400 Polizisten schützen zu lassen, unterhöhlt die Legitimation des staatlichen Gewaltmonopols.

Da nützen auch keirie Verlautbarungsbündnisse zur Rettung des Image-Standorts Sachsen, von Biedenkopf bis Porsch unterschrieben. Richtungweisendes kommt aus Frankreich, wo Zehntausende Bürger dem letzten Le-Pen-Aufmarsch durch ihre Anwesenheit vor Ort die Schau gestohlen haben. Friedlich, aber unnachgiebig den Platz streitig machen, müßte die Devise sein. Denn Zivilcourage äußert sich nicht in Sprechblasen, sondern im beherzten Tun.

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