Düsseldorf (ND-Kloss). Auf Antrag des Bundesanwalts Joachim Lampe und mit Zustimmung der Verteidiger beschloß gestern der 7 Strafsenat des OLG Düsseldorf nach vier Monaten Verhandlung, das Verfahren gegen Markus Wolf von 1992 wegen Landesverrats und Bestechung aus »prozeßökonomischen Gründen« einzustellen. Die Verfahrens- und Verteidigerkosten gehen zu Lasten der Staatskasse; wegen der 11 Tage Untersuchungshaft wird Wolf entschädigt. Der Ex-HVA-Chef bleibt aber wegen »Freiheitsberaubung und Entführung« in
den Fällen Trapp (1955), Angerer (1959) und Thräne (1962) auf der Anklagebank.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/657916.teileinstellung-im-wolf-prozess.html