nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Politik / Seite 4

? Teileinstellung im Wolf-Prozeß

Düsseldorf (ND-Kloss). Auf Antrag des Bundesanwalts Joachim Lampe und mit Zustimmung der Verteidiger beschloß gestern der 7 Strafsenat des OLG Düsseldorf nach vier Monaten Verhandlung, das Verfahren gegen Markus Wolf von 1992 wegen Landesverrats und Bestechung aus »prozeßökonomischen Gründen« einzustellen. Die Verfahrens- und Verteidigerkosten gehen zu Lasten der Staatskasse; wegen der 11 Tage Untersuchungshaft wird Wolf entschädigt. Der Ex-HVA-Chef bleibt aber wegen »Freiheitsberaubung und Entführung« in

den Fällen Trapp (1955), Angerer (1959) und Thräne (1962) auf der Anklagebank.