Büsa Statt Todesstrafe »Kommunismusverbot«
Gewissensprobe für Präsident Kwasniewski Von Julian Bartosz, Wroclaw
Als sehr fortschrittlich gilt das kürzlich von Sejm und Senat verabschiedete Strafgesetzbuch, das im Juli 1998 in Kraft treten soll.
Polen wird damit zum 56. Staat, der die Todesstrafe abschafft. Bereits seit 1988 war sie dank einem vom Sejm der Volksrepublik Polen verkündeten Moratorium nicht mehr vollstreckt worden, obwohl sich in Umfragen stets eine große Mehrheit für die Beibehaltung ausgesprochen hatte. Befürworter wiesen darauf hin, daß sie in über 100 Staaten ihre abschreckende Funktion weiterhin erfülle (was - siehe USA - nicht stimmt). Schwerer wog als Argument, daß die Zahl der Totschlags- und Mordfälle zwischen 1988 und 1995 von 530 auf 1134 stieg.
Die Verfasser des neuen Strafgesetzbuches ließen sich davon nicht beirren. Alle seit Erlaß des Moratoriums verhängten Todesurteile (insgesamt 14) blieben unvollstreckt. Nach neuem Gesetz wird »lebenslänglich« die Höchststrafe sein, mit der bedingten Möglichkeit der Entlassung nach 15 oder 25 Jahren.
Diesbezüglich bedeutet das neue Recht also eine Humanisierung. Zugleich aber haben die humanen Gesetzgeber die Voraussetzung für eine Jagd auf die »extreme Linke« geschaffen. Schon in Artikel 13 der am 15. Mai per Referendum zu bestätigenden »modernen« Verfassung heißt es: »Verboten ist das Bestehen von politischen Parteien und anderen Organisationen, die sich in ihren Programmen auf totalitäre Methoden und Praktiken des Nazismus, Faschismus und des Kom-
munismus berufen.« Soweit von »totalitären Methoden« u. a. zur gewaltsamen Machtergreifung die Rede ist, kann man dem zustimmen. Unter Hinweis auf diesen Artikel aber verlangte Solidarnosc-Senator Zbigniew Romaszewski, die »öffentliche Propagierung der kommunistischen Gesellschaftsordnung« per Strafgesetzbuch zum Verbrechen zu erklären und mit Gefängnisstrafe (bis 2 Jahre) zu belegen. Und er setzte sich - trotz Protest von Senatoren des Linksbündnisses SLD - durch. Präsident Kwasniewski, der das zu unterzeichnen haben wird, steht vor einer Gewissensprobe.
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