Förderungsbedürftige Arbeitnehmer

In § 93 Abs. 1 AFG ist geregelt, daß vornehmlich jene in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterzubringen sind, die zu den Langzeitarbeitslosen zählen und noch Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben. Wer kein Geld mehr vom Arbeitsamt erhält und trotzdem in eine ABM möchte, hat nach wie vor schlechte Karten. Auch wenn die bestehende Ausnahmeregelung etwas verändert wurde. Bisher brauch...


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