nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Politik / Seite 18

Qualifizierung und Praktika möglich

In § 91 b AFG ist geregelt, daß eine ABM auch dann gefördert werden kann, wenn sie in einem erheblichen Umfang Zeiten einer begleitenden beruflichen Qualifizierung oder eines betrieblichen Praktikums enthält und hierdurch die Eingliederungsaussichten der ABM-Beschäftigten voraussichtlich erheblich verbessert werden können. Die berufliche Qualifizierung darf bis zu 20 Prozent der Laufzeit der ABM-Be-